Archiv 2025

Gehweg räumen !

Anlieger von Grundstücken sind durch das Bremische Landesstraßengesetz verpflichtet, die angrenzenden Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen

Neue Richtwerte -Bremen übernimmt höhere Mieten im Rahmen von Sozialleistungen