Wer bisher versäumt hat, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, kann dies nun für drei Jahre nachträglich tun.
So könnte es 630 Euro zurückgeben.
Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit
Beihilfeanspruch.
Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" stellt auf seiner Website ein Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und
gesundheitlichen Gründen bereit. Die Online-Hilfe führt Schritt für Schritt durch das Formular.
Den ausgefüllten Befreiungsantrag und die Belege über den Befreiungsgrund sendet man an: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln