11.10.2022: Bremer Senat beschließt

dritte Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus

Bremer Senat beschließt dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung

11.10.2022: Für folgenden Bereiche wurden neue oder überarbeitete Basisschutzmaßnahmen festgelegt : Maskenpflicht, Testpflicht, Isolationsdauer für Infizierte, Fernverkehr, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Pressemitteilung zu den neuen Regelungen ...

Den kompletten Text der neuen Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 findest du hier (auch zum download) ... (Stand: 11.10.2022)

8.9.2022: Senat beschließt Änderungen und Verlängerung der Corona-Verordnung bis 15.10.2022

Folgende Basisschutzmaßnahmen werden weiterhin im Land Bremen gelten:

Maskenpflicht

- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95").


- Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.


- in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.

Testpflicht

- in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten

Isolationsdauer für Infizierte

Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

10.8.2022: Senat beschließt Änderungen und Verlängerung der Corona-Verordnung bis 15. September 2022

 

Folgende Basisschutzmaßnahmen werden in Bremen gelten:

 

Maskenpflicht

  • In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95")
  • Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
  • in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber

Testpflicht

  • in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
  • in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
  • in Justizvollzugsanstalten

Isolationsdauer für Infizierte

  • Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

Zur vollständigen Pressemitteilung des Senats ...

 

Den kompletten Text der zur Zeit gültigen Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 findest du hier (auch zum download) ... (Stand: 25.05.2022)

Corona-Verodnung.

 

Was ab 25. Mai 2022

im Land Bremen gilt ...

 

- Künftig entfällt die Testpflicht in Kindertagesstätten.

 

- Maskenpflicht gilt weiter m öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal.

 

- Die Isolationsdauer für Infizierte beträgt bei Symptomlosen fünf Tage.

 

Weiter ...

Den kompletten Text der zur Zeit gültigen

Erste Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

findest du hier (auch zum download) ...

(Stand: 02.04.2022)

15.03.2022

 

Senat verlängert aktuelle Corona-Maßnahmen

 

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die aktuellen Corona-Maßnahmen bis zum 2. April 2022 verlängert werden. Weiter ...

Den kompletten Text der zur Zeit gültigen

30. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus

in Bremen (mit allen Überarbeitungen)

findest du hier (auch zum download) ...

(Stand: 04.03.2022)

22.2.2022

 

Corona-Verordnung

Bremen: Senat hat weitere Lockerungen vereinbart

In Hotels, Gaststätten sowie Sport- und Kultureinrichtungen gilt die 3G-Regel.

Clubs und Diskotheken dürfen unter 2G-Plus wieder öffnen.
Änderungen sollen ab dem 4. März gelten. Weiter ...

 

Den kompletten Text der zur Zeit gültigen

30. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Bremen

(mit allen Überarbeitungen)

findest du hier (auch zum download) ...

(Stand: 04.03.2022)

09.02.2022:

 

Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung

 

2G im Einzelhandel entfällt ab 10. Februar.

Warnstufe 3 in der Stadt Bremen ab 14. Februar 2022.


Mit der Änderung der Verordnung entfällt die 2G-Regel in allen Einzelhandelsgeschäften, sowie die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten in der Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie vielen weiteren Bereichen.

 

Weiterhin gilt: An privaten Feiern und Zusammenkünften unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen dürfen höchstens zehn Personen (plus Kinder) teilnehmen.

 

Mehr Informationen ...

20.01.2022:

Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung


Die 2G+-Regel gilt in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nun unabhängig von der Warnstufe.
Die räumlichen Kapazitäten von Veranstaltungsstätten dürfen höchstens bis zu 50 Prozent genutzt werden.

 

Mehr Informationen ...

20.01.2022   30. Corona-Verordnung gilt ab 21. Januar im Land Bremen

 

In seiner heutigen Sitzung hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft der 30. Corona-Verordnung zugestimmt. Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen und durch zusätzliche Änderungen, wie beispielsweise im Bereich der Maskenpflicht ergänzt. Die neue Corona-Verordnung tritt demnach am morgigen Freitag (21. Januar) in Kraft.

 

Diese Änderungen treten zusätzlich in Kraft:

 

Kinder ab 6 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen nur mit einer medizinischen Maske. Das kann entweder eine OP-Maske, eine FFP2-Maske, eine KN95/N95-Maske oder eine Maske mit demselben Schutzniveau sein.


Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer ab einem Alter von 16 Jahren in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen.
Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.


Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.

 

Bereits seit Dienstag gelten neue Regelungen zur Isolation und Quarantäne:

 

Alle Infizierten müssen für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann frühestens sieben Tage nach dem Tag der Probenahme mit einem negativen Test beendet werden.


Alle Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens sieben Tage nach dem Tag der Probenahme mit einem negativen Test beendet werden.

 

Ausnahmen gelten für Personen mit Auffrischungsimpfung, für Genesene und Geimpfte in den drei Monaten nach Impfung bzw. Genesung. Die Regelungen in Schulen und Kitas bleiben davon unberührt.


Für die frühzeitige Beendigung der Isolation gilt: Findet an einem Montag die Probenahme statt, läuft die 7-Tage-Frist am Montag der nächsten Woche ab, dann ist ein erneuter Test möglich.

22.12.2021: Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung

 

In seiner heutigen Sitzung (Mittwoch, 22. Dezember 2021) hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen weitere Anpassungen an der Corona-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefs und -chefinnen vom gestrigen Dienstag (21. Dezember 2021) umgesetzt. Auch der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft hat den Änderungen bereits zugestimmt. Somit können die neuen Regeln wie unten dargestellt in Kraft treten.

 

Die Änderungen der Verordnung im Überblick:

 

Ab dem 24. Dezember 2021 gilt:

Clubs, Diskotheken und Festhallen müssen schließen.
Großveranstaltungen
dürfen in geschlossenen Räumen mit bis zu 5.000 Personen stattfinden, unter freiem Himmel mit bis zu 15.000 Personen. Überregionale Großveranstaltungen dürfen nicht vor Publikum stattfinden

 

Ab dem 28. Dezember 2021 gilt:

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Großveranstaltungen.
An privaten Feiern und Zusammenkünften dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Für Ungeimpfte gilt weiterhin, dass sie sich bei privaten Zusammenkünften nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen dürfen

 

Ab dem 1. Januar 2022 gilt:

FFP2-Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren im ÖPNV in den Warnstufen 2 und 3.

 

Am 31.Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 sind Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz untersagt

1.10.2021: Kaum ist das neue "Corona-Stufenmodell" eingeführt stellt sich heraus das es bundesweit größtenteils unbrauchbar ist.

""Momentan gibt es keine digitale Infrastruktur, die eine Direktmeldung ans RKI ermöglicht."

Eine unbrauchbare Regelung - und trotzdem hält man daran fest, weil es populärer ist. Unverantwortlich, oder?

Hier die Nachrichten-Meldung dazu:

30.9.2021: Die neuen Regelungen mit dem Stufenmodell für Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten erklärt die Handelskammer Bremen hier kurz und bündig ...

28.9.2021

21.9.2021: Neues Stufenmodell:

Die komplette Pressemitteilung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ...

Das müssen Sie jetzt

in Bremen

zur 3G-Regel wissen

17.08.2021: Seit kurzem gelten in Bremen die 3G-Regeln für den Zugang zu Innenräumen, etwa

in Restaurants, Hotels, beim Sport, bei Veranstaltungen oder Friseuren.
"butenunbinnen" beantwortet hier die wichtigsten Fragen ...

02.08.2021

Neue Corona-Verordnung

in Bremen

18.06.2021:


Corona-Verordnung in Bremen:

Weitere Lockerungen in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen

Als Reaktion auf die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen, wird es ab Montag (21. Juni 2021) weitere Lockerungen geben: keine Maskenpflicht an Schulen, weniger Kontaktbeschränkungen, Sport und Veranstaltungen mit noch mehr Teilnehmern.

 

Der komplette Original-Text der "Siebenundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Siebenundzwanzigste Coronaverordnung Bremen)" ist hier zu lesen ...

Die "Begründung zur Siebenundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-" ist hier nachzulesen ....

29.05.2021:


Corona-Verordnung

in Bremen:

Weitere Lockerungen in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen

Als Reaktion auf die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen, wird es ab Montag (31. Mai 2021) weitere Lockerungen geben. Weil die Inzidenz-Werte erneut unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegen, werden Lockerungen ermöglicht.

 

Der komplette Original-Text der "Allgemeinverfügung über zusätzliche Öffnungen und Erleichterungen aufgrund der Niedriginzidenzbestimmung der 26. Coronaverordnung" ist hier zu lesen ...

28.05.2021:
Corona: Lockerungen geplant

 

Als Reaktion auf die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen, wird es voraussichtlich ab Montag (31. Mai 2021) weitere Lockerungen geben. Sollte am morgigen Samstag die Inzidenz erneut unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegen, werden Lockerungen in verschiedenen Bereichen per Allgemeinverfügung ermöglicht. Weiter ...

21.05.2021:

Neue Corona-Verordnung. Eine Zusammenfassung.

Weiter ...

21.05.2021

Namensliste, Testpflicht, App: Das gilt jetzt beim Gastronomiebesuch

Beitrag von buten un binnen:

Bremer Senat zu weiteren Lockerungen der Corona-Regeln
buten un binnen - 18.05.2021

27.3.2021:

24. Corona-Rechtsverordnung Bremen geändert !

10. Februar 2021:

 

Das haben Bund und Länder beschlossen:

 

Angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen wird der bestehende Lockdown grundsätzlich bis zum 7. März verlängert.

 

Vor dem 22. Februar wird es auch für die Schulen und Kitas keine neuen Regeln geben. Bestehende Einschränkungen werden verschärft.

 

Der nächste "Öffnungsschritt" kann erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen.

 

Friseurbetriebe können unter Auflagen den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen.

12. Februar 2021:

24. Corona-Rechtsverordnung Bremen geändert !

10.2.2021. Pressekonferenz des Bremer Senats. Bürgermeister Bovenschulte berichtet über die Beratung der Länder-Chefs und der Bundeskanzlerin über die Corona-Maßnahmen. Weiter ...

Private Zusammenkünfte sind nur mit maximal einer Person aus maximal einem weiteren Haushalt erlaubt.

In bestimmten Bereichen gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

Zum kompletten

Original-Text der 24. Corona-Verordnung für  Bremen. Gültig ab 15. Februar 2021 ...

(Die Verordnung tritt mit Ablauf des 7. März 2021 außer Kraft.)

23. Corona-Rechtsverordnung Bremen geändert !

Private Zusammenkünfte sind künftig nur noch mit maximal einer Person aus maximal einem weiteren Haushalt erlaubt.

In bestimmten Bereichen gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

Für Kindertagesstätten und Schulen gilt :

 

Für die Zeit ab dem 1. bis zum 14. Februar 2021 gilt für Kitas aus Gründen der Prävention ein erhöhtes Schutzniveau, indem alle Kitas in die Reaktionsstufe 3 (Notbetreuung) übergehen.

 

Für Schulen gelten die Beschlüsse des Senats mit Wirkung zum 1. Februar. So soll im Schulbereich eine Präsenzquote von nicht mehr als 50 Prozent erreicht werden.

 

Weiter ...

19. Januar 2021:

 

Das haben Bund und Länder beschlossen:

 

Angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen sollen der bestehende Lockdown bis zum

14. Februar verlängert und bestehende Einschränkungen verschärft werden.

 

Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt.

Die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen tritt am 10. Januar 2021 in Kraft.

8. Januar: Corona-Verordnung geändert:

5. Januar 2021:

 

Angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen sollen der bestehende Lockdown bis Ende Januar verlängert und bestehende Einschränkungen verschärft werden.

Neue Regelungen gibt es

zu den Themen Kontaktbeschränkungen,
Bewegungsfreiheit,
Schulen und Kitas, Arbeit,
Handel und Gastronomie, Impfungen, Reisen.