Neue

"Düsseldorfer Tabelle"

ab 1. Januar 2018

 

Ab Januar 2018 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Die "Düsseldorfer Tabelle" dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

 

Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Dennoch dürften etliche Trennungskinder nur genauso viel oder sogar weniger Geld bekommen als bisher. Das liegt daran, dass viele Unterhaltspflichtige mit der neuen Tabelle in einer niedrigeren Einkommensklasse landen.


Die ab 1.1.2018 geltende neue Düsseldorfer Tabelle finden sie auf der Homepage des Oberlandesgerichtes Düsseldorf.  Weiter ... 

 

Weitere Informationen zu folgenden Themen :


Ehegattenunterhalt - Unterhaltsanspruch eingetragener Lebenspartner untereinander - Verwandtenunterhalt - Kindesunterhalt - Elternunterhalt - Unterhalt nach Scheidung - Unterhaltspflicht der Partner aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften - Verpflichtung der Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander

Das Soziale Netzwerk Bremen unterstützt den Aufruf von insgesamt 20 Verbänden und Organisationen und fordert für Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven zu schaffen und dadurch Kinderarmut zu bekämpfen. Dazu gehört auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, selbst wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht.

Der Aufruf der Organisationen :

 

Aufruf: Kinderarmut bekämpfen - Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!

 

Schluss mit dem Finanzgerangel auf dem Rücken der Kinder.


Die Fakten sind bekannt.
Kinderarmut ist zur Hälfte Armut von Kindern bei Alleinerziehenden. Die Armutsrisikoquote von Alleinerziehendenhaushalten steigt seit vielen Jahren überdurchschnittlich an. Jede fünfte Familie in Deutschland besteht aus einem alleinerziehenden Elternteil mit Kind/ern.


Die Lösung ist bekannt.
Der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges armutsreduzierendes Instrument, er trägt zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und zur sozialen Teilhabe der betroffenen Familien bei. Die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hat ergeben, dass die Wirkung des Unterhaltsvorschusses zielgenau und präzise auf die Zielgruppe der Alleinerziehenden zugeschnitten und deshalb von hoher Effizienz ist.


Es fehlt die Tat.
Die bereits von allen – Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz - beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses mit der Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre und der Abschaffung der Bezugsdauergrenze von 6 Jahren, muss jetzt umgesetzt werden.


Jedes zweite Kind in Armut lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Die Hälfte der Kinder erhält gar keinen Unterhalt, nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht. Ein zentraler Grund, weshalb so viele Alleinerziehende mit ihren Kindern in Armut leben, ist also, dass unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen oder zahlen können.


„Nein, Schätzchen, Schwimmbad ist zu teuer“.
Die Kinder sind die Leidtragenden. Der Alltag armer Familien und ihrer Kinder ist immer geprägt von Verzicht und Mangel an Teilhabe. Jede zusätzliche Ausgabe führt zu großem Stress, egal ob die neue Hose kaputtgeht, für die Klassenkasse gesammelt wird oder das Kind ein Geschenk braucht, weil es zum Kindergeburtstag eingeladen ist. Einfach ein Eis essen gehen ist nicht drin, Freunde mal eben zum Abendessen dabehalten, auch nicht. Armutserfahrungen haben stark negative Auswirkungen auf Kinder, wenn sie über ein Drittel der Kindheit andauern. Eine Kindheit ist kurz. Zeit, zu handeln!


Bessere Perspektiven schaffen für die Kinder von Alleinerziehenden.
Alle Maßnahmen, die Familien helfen, den stigmatisierenden Hartz IV-Bezug zu vermeiden, müssen gestärkt werden. Der Unterhaltsvorschuss gehört dazu.


Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses darf nicht verschoben und zerredet werden! Keinesfalls darf er an Bürokratie und Verwaltungsargumenten scheitern! Bund und Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen! Die Leistung muss rückwirkend ab dem 01.01.2017 allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen!

 

Hintergrund: Warum ist es für Alleinerziehende und ihre Kinder nicht egal, woher das Geld
kommt?


Vorrang des Unterhaltsvorschusses beibehalten.
„Wenn die Unterhaltsvorschussreform nicht bald kommt, muss ich Hartz IV beantragen!“ Diesen Satz haben wir in den letzten Monaten häufig gehört und nun dürfte er in vielen Fällen bereits bittere Realität geworden sein. Unterhaltsvorschuss bedeutet für Alleinerziehende eine gesellschaftliche Unterstützung dabei, den nicht gezahlten Kindesunterhalt nicht allein kompensieren zu müssen. Er verringert sichtbar den Betrag, den Alleinerziehende im SGB II-Bezug aus eigenem Einkommen aufbringen müssen, um finanziell vom Jobcenter unabhängig zu sein. Als Ausfall- oder Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt spielt der Unterhaltsvorschuss sowohl materiell als auch ideell eine wichtige Rolle in den Haushalten von Alleinerziehenden.


Politik ist mehr als eine Rechenaufgabe.
Den Ausbau des Unterhaltsvorschusses an eine Neuordnung im Verhältnis zum SGB II zu koppeln, ist kontraproduktiv. Bei einem Vorrang der SGB II-Leistungen, wenn also Alleinerziehende im SGB II-Bezug künftig keinen Unterhaltsvorschuss mehr ausgezahlt bekommen, würde unsichtbar, dass der ausbleibende Unterhalt vielfach der Grund dafür ist, dass Alleinerziehende für ihre Kinder Hartz IV beantragen müssen. Die Hürde, das SGB II zu verlassen, erscheint dann höher, als sie tatsächlich ist.


Unterhaltsvorschuss stärken. Mehr Unterhaltszahlungen anstreben.
Die Unterhaltsvorschusskassen müssen weiterhin dafür zuständig sein, ihre Erfahrung und Kompetenzen dafür einzusetzen, den ausgebliebenen Unterhalt bei den leistungsfähigen Unterhaltsschuldnern zurückzuholen. Wird die Leistung zurückgeholt, bedeutet das: Der andere Elternteil ist leistungsfähig und kann zahlen. Aus der festgestellten Leistungsfähigkeit kann und sollte dann ein Unterhaltstitel werden, denn Unterhalt ist grundsätzlich immer höher als Unterhaltsvorschuss. Investitionen in Unterhaltsvorschusskassen lohnen sich!


Reale Chancen schaffen, SGB II-Bezug zu vermeiden.
Neu im Bezug werden Alleinerziehende mit Kindern über 12 Jahren sein und solche, die bereits 6 Jahre den Unterhaltsvorschuss bezogen haben. Je älter die Kinder und je länger andauernd die Situation des Alleinerziehens, desto wahrscheinlicher ist es, dass Alleinerziehende eine zu ihrer Qualifikation und ihrem Alltag mit den Kindern passende Berufstätigkeit ausüben können. Und desto wahrscheinlicher ist es, dass sie mit Hilfe des Unterhaltsvorschusses gar nicht mehr im Jobcenter auftauchen.


Es macht einen Unterschied, woher das Geld kommt!


Initiator/innen des Aufrufes :

Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Unterzeichner/innen:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende

BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Bundesverband Deutsche Tafel e.V.

Deutscher Frauenrat e.V. (DF)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)

Evangelische Frauen in Baden

Evangelische Frauen in Deutschland e.V.

GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken

Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

 

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