Neue
"Düsseldorfer Tabelle"
ab 1. Januar 2018
Ab Januar 2018 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Die "Düsseldorfer Tabelle" dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.
Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Dennoch dürften etliche Trennungskinder nur genauso viel oder sogar weniger Geld bekommen als bisher. Das liegt daran, dass viele Unterhaltspflichtige mit der neuen Tabelle in einer niedrigeren Einkommensklasse landen.
Weitere Informationen zu folgenden Themen :
Ehegattenunterhalt - Unterhaltsanspruch
eingetragener Lebenspartner untereinander - Verwandtenunterhalt - Kindesunterhalt -
Elternunterhalt - Unterhalt nach
Scheidung - Unterhaltspflicht der
Partner aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften - Verpflichtung der Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander
Unterhaltspflicht: Trennungskinder erhalten mehr Geld https://t.co/jbnpuJgBRf #Unterhalt #DüsseldorferTabelle
— tagesschau (@tagesschau) 6. November 2017
Ab dem 1.7. greift endlich das neue Gesetz zum #Unterhaltsvorschuss. Das hilft vielen Familien, aber es gibt auch Probleme.... pic.twitter.com/tSbUW2LhWG
— Frau tv (@Frautv) 28. Juni 2017
Das Soziale Netzwerk Bremen unterstützt den Aufruf von insgesamt 20 Verbänden und Organisationen und fordert für Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven zu schaffen und dadurch Kinderarmut zu bekämpfen. Dazu gehört auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, selbst wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht.
Der Aufruf der Organisationen :
Aufruf: Kinderarmut bekämpfen - Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!
Schluss mit dem Finanzgerangel auf dem Rücken der Kinder.
Die Fakten sind bekannt.
Kinderarmut ist zur Hälfte Armut von Kindern bei Alleinerziehenden. Die Armutsrisikoquote von Alleinerziehendenhaushalten steigt seit vielen Jahren überdurchschnittlich an. Jede fünfte Familie in
Deutschland besteht aus einem alleinerziehenden Elternteil mit Kind/ern.
Die Lösung ist bekannt.
Der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges armutsreduzierendes Instrument, er trägt zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und zur sozialen Teilhabe der betroffenen Familien bei. Die
Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hat ergeben, dass die Wirkung des Unterhaltsvorschusses zielgenau und präzise auf die Zielgruppe der Alleinerziehenden zugeschnitten und
deshalb von hoher Effizienz ist.
Es fehlt die Tat.
Die bereits von allen – Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz - beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses mit der Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre und der Abschaffung der
Bezugsdauergrenze von 6 Jahren, muss jetzt umgesetzt werden.
Jedes zweite Kind in Armut lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Die Hälfte der Kinder erhält gar keinen Unterhalt, nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht. Ein zentraler Grund, weshalb so viele Alleinerziehende mit
ihren Kindern in Armut leben, ist also, dass unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen oder zahlen können.
„Nein, Schätzchen, Schwimmbad ist zu teuer“.
Die Kinder sind die Leidtragenden. Der Alltag armer Familien und ihrer Kinder ist immer geprägt von Verzicht und Mangel an Teilhabe. Jede zusätzliche Ausgabe führt zu großem Stress, egal ob die neue
Hose kaputtgeht, für die Klassenkasse gesammelt wird oder das Kind ein Geschenk braucht, weil es zum Kindergeburtstag eingeladen ist. Einfach ein Eis essen gehen ist nicht drin, Freunde mal eben zum
Abendessen dabehalten, auch nicht. Armutserfahrungen haben stark negative Auswirkungen auf Kinder, wenn sie über ein Drittel der Kindheit andauern. Eine Kindheit ist kurz. Zeit, zu
handeln!
Bessere Perspektiven schaffen für die Kinder von Alleinerziehenden.
Alle Maßnahmen, die Familien helfen, den stigmatisierenden Hartz IV-Bezug zu vermeiden, müssen gestärkt werden. Der Unterhaltsvorschuss gehört dazu.
Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses darf nicht verschoben und zerredet werden! Keinesfalls darf er an Bürokratie und Verwaltungsargumenten scheitern! Bund und
Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen! Die Leistung muss rückwirkend ab dem 01.01.2017 allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute
kommen!
Hintergrund: Warum ist es für Alleinerziehende und ihre Kinder nicht egal, woher das Geld
kommt?
Vorrang des Unterhaltsvorschusses beibehalten.
„Wenn die Unterhaltsvorschussreform nicht bald kommt, muss ich Hartz IV beantragen!“ Diesen Satz haben wir in den letzten Monaten häufig gehört und nun dürfte er in vielen Fällen bereits bittere
Realität geworden sein. Unterhaltsvorschuss bedeutet für Alleinerziehende eine gesellschaftliche Unterstützung dabei, den nicht gezahlten Kindesunterhalt nicht allein kompensieren zu müssen. Er
verringert sichtbar den Betrag, den Alleinerziehende im SGB II-Bezug aus eigenem Einkommen aufbringen müssen, um finanziell vom Jobcenter unabhängig zu sein. Als Ausfall- oder Ersatzleistung für
nicht gezahlten Kindesunterhalt spielt der Unterhaltsvorschuss sowohl materiell als auch ideell eine wichtige Rolle in den Haushalten von Alleinerziehenden.
Politik ist mehr als eine Rechenaufgabe.
Den Ausbau des Unterhaltsvorschusses an eine Neuordnung im Verhältnis zum SGB II zu koppeln, ist kontraproduktiv. Bei einem Vorrang der SGB II-Leistungen, wenn also Alleinerziehende im SGB II-Bezug
künftig keinen Unterhaltsvorschuss mehr ausgezahlt bekommen, würde unsichtbar, dass der ausbleibende Unterhalt vielfach der Grund dafür ist, dass Alleinerziehende für ihre Kinder Hartz IV beantragen
müssen. Die Hürde, das SGB II zu verlassen, erscheint dann höher, als sie tatsächlich ist.
Unterhaltsvorschuss stärken. Mehr Unterhaltszahlungen anstreben.
Die Unterhaltsvorschusskassen müssen weiterhin dafür zuständig sein, ihre Erfahrung und Kompetenzen dafür einzusetzen, den ausgebliebenen Unterhalt bei den leistungsfähigen Unterhaltsschuldnern
zurückzuholen. Wird die Leistung zurückgeholt, bedeutet das: Der andere Elternteil ist leistungsfähig und kann zahlen. Aus der festgestellten Leistungsfähigkeit kann und sollte dann ein
Unterhaltstitel werden, denn Unterhalt ist grundsätzlich immer höher als Unterhaltsvorschuss. Investitionen in Unterhaltsvorschusskassen lohnen sich!
Reale Chancen schaffen, SGB II-Bezug zu vermeiden.
Neu im Bezug werden Alleinerziehende mit Kindern über 12 Jahren sein und solche, die bereits 6 Jahre den Unterhaltsvorschuss bezogen haben. Je älter die Kinder und je länger andauernd die Situation
des Alleinerziehens, desto wahrscheinlicher ist es, dass Alleinerziehende eine zu ihrer Qualifikation und ihrem Alltag mit den Kindern passende Berufstätigkeit ausüben können. Und desto
wahrscheinlicher ist es, dass sie mit Hilfe des Unterhaltsvorschusses gar nicht mehr im Jobcenter auftauchen.
Es macht einen Unterschied, woher das Geld kommt!
Initiator/innen des Aufrufes :
Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Unterzeichner/innen:
Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende
BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Bundesverband Deutsche Tafel e.V.
Deutscher Frauenrat e.V. (DF)
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB)
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
Evangelische Frauen in Baden
Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.