1.11.2023

Aus der Pressemitteilung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen

Energiekosten: Hilfe für Menschen ohne Anspruch auf Sozialleistungen

Haushalte im Land Bremen, die wegen gestiegener Energiepreise mit der Sperrung der Strom-, Gas- oder Wasserzufuhr rechnen müssen, können ab sofort Zahlungen aus dem erweiterten Härtefallfonds in Anspruch nehmen.

 

Nachdem die entsprechende Richtlinie im September verabschiedet worden ist, steht ab heute das zur Umsetzung erforderliche Personal bei der Verbraucherzentrale zur Verfügung.

 

Der Fonds greift, wenn eine Strom-, Gas- oder Wasser-Sperre angekündigt oder bereits umgesetzt ist. In seiner erweiterten Form ist er ausdrücklich für Haushalte gedacht, die keine Transferleistungen beziehen.

 

In seiner ursprünglichen Form war der Härtefallfonds im Jahr 2021 als einmaliges Hilfesystem aufgelegt worden für Haushalte im Bezug von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen). Die Mittel sollten Energie- und Wassersperren abwenden, wenn im Einzelfall alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

 

Angesichts der durch den Krieg in der Ukraine bedingten Energiepreiskrise ab 2022 hatte der Senat den Fonds noch in der vergangenen Legislaturperiode – im April 2023 – auf Haushalte ausgeweitet, deren Einkommen so hoch ist, dass sie keine Transferleistungen in Anspruch nehmen können.

 

Die Neuregelung ist auf der anderen Seite an Einkommens- und Barvermögensgrenzen gebunden. So gilt für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern – bei einer angenommenen Warmmiete von 1.000 Euro – beispielsweise eine Einkommensgrenze von 3.057 Euro netto. Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsleistungen werden eingerechnet.

 

Das verfügbare Barvermögen (auch auf Giro- oder Sparkonten) darf in dieser Beispielsfamilie 21.000 Euro nicht übersteigen.

 

Die Leistungen werden bei der Verbraucherzentrale Bremen, online, oder direkt in den Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven beantragt, die die Abwicklung übernehmen und darüber hinaus Energieberatungen anbahnen können.

 

"Haushalte können direkt auf die Kompetenzstelle zugehen und Unterstützung beantragen", erläuterte Sozialsenatorin Dr. Schilling. "Das gilt auch in jenen Fällen, in denen eigentlich gesetzliche Ansprüche auf einmalige Leistungen beim Jobcenter oder dem Amt für Soziale Dienste bestehen würden. Wegen enger Fristen im Mahnverfahren wären die Sperren in den meisten Fällen auf andere Weise kaum noch abzuwenden."

 

Der erweiterte Härtefallfonds soll auch im Jahr 2024 weitergeführt werden.